BEKÄMPFUNG VON COVID-19

GESUNDHEITSPROTOKOLL – AUSÜBUNG VON WASSERSPORTARTEN

TWENTY NINE – ESB LA TORCHE

Empfehlungen und Empfehlungen der Confédération du Nautisme et de la Plaisance, der Fédération Française de Surf und von Nautisme en Bretagne im Rahmen der Wiedereröffnung von Wassersportbasen nach der Sperrung.

TAGESPRAKTIKA – AKTIVITÄTEN IN DER TAGESSCHULE

IM VORFELD DES PRAKTIKUMS

BEI DER ANMELDUNG

Wir haben durch einen sichtbaren Aushang das Protokoll eingeführt :

– Einhaltung der Barrieremaßnahmen,
– Allgemeine Gesundheitsmaßnahmen für die Teilnehmer,
– Gesundheitsmaßnahmen auf dem Gelände,
– Gesundheitsmaßnahmen, die vom Personal befolgt werden.

Das Tragen einer Maske wird dringend empfohlen, ist aber bis zum Betreten des Wassers und dann ab der Rückkehr an Land nicht zwingend erforderlich.
 Wir empfehlen zukünftigen Teilnehmern, ihre eigene Ausrüstung (Neoprenanzug, Handschuhe, Füßlinge, Surfbrett…) mitzubringen, sofern sie über diese verfügt.
Diese Ausrüstung kann im Club nach demselben Protokoll wie die Ausrüstung des Clubs desinfiziert werden.
Wir empfehlen dem zukünftigen Praktiker, Maßnahmen des gesunden Menschenverstands zu ergreifen: Nicht zur Sitzung erscheinen, wenn Symptome auftreten, ein Verdacht auf Symptome besteht (Fieber > 37,8°, Husten, Atembeschwerden…) oder wenn er in den letzten 15 Tagen mit einem nachgewiesenen Covid-19-Fall in Kontakt gekommen ist.
Wir händigen jedem Kunden in Papierform oder per digitalem Versand einen detaillierten praktischen Leitfaden zu den eingeleiteten Maßnahmen aus, der speziell auf BSE La Torche zugeschnitten ist.

WÄHREND DES PRAKTIKUMS

EMPFANG AM TAG DES PRAKTIKUMS

Empfang der Teilnehmer durch Personal mit zugelassenen Masken.

→ Bei der Ankunft desinfiziert sich jeder Teilnehmer die Hände mit alkoholischem Hydrogel, das am Eingang der Räumlichkeiten bereitgestellt wird. Der technische Leiter zeigt jedem Gast die Bewegungsrichtung in der Einrichtung, um Kreuzungen zu vermeiden (Empfang und Außenbereich).

– Briefing über Gesundheitsmaßnahmen

Im Externat werden die Eltern oder Begleitpersonen von Minderjährigen gebeten, an der Erklärung der Regeln teilzunehmen, die speziell im Rahmen der Bekämpfung von Covid-19 eingeführt wurden.

→ Das Betreuungspersonal (das an Land eine Maske trägt) erinnert an die Barrieregesten und erklärt die Gesundheitsvorschriften, die die Übenden einhalten müssen.

– Abstand > 1 m zwischen den Teilnehmern – Regelmäßiges Händewaschen.

– Das Tragen einer Maske oder eines Visiers wird bis zum Zugang zum Wasser und dann ab der Rückkehr an Land dringend empfohlen.
→ Erinnerung: Die Sanitäranlagen sind bis auf weiteres geschlossen.

Bitte beachten.
Außerhalb der Räumlichkeiten steht hydroalkoholisches Gel zur Verfügung.
Barrieremaßnahmen und andere Gesundheitsmaßnahmen werden sichtbar ausgehängt. Jeden Tag findet ein Briefing der Betreuer statt, in dem die Gäste an die Barrieremaßnahmen und Distanzierungsregeln erinnert werden.
Für die Entsorgung von Abfällen stehen berührungsfreie Mülleimer im Freien bereit.
Die Umkleidekabinen sind bis auf weiteres geschlossen. Für Teilnehmer, die nicht in voller Montur kommen und gehen können, steht außerhalb der Räumlichkeiten ein Umkleidezelt zur Verfügung.

BETREUUNG DER WASSERSPORTKURSE

Qualifizierter technischer Leiter (RTQ) – Covid-19-Referent: Ronan Chatain.

Die RTQs für Wassersport betreuen die Betreuer, die für die Kurse zuständig sind. Sie sind insbesondere zuständig für :
– Sich zu vergewissern, dass die Covid-19-Maßnahmen zur Gesundheitshygiene bei allen Aktivitäten auf dem Gelände umgesetzt werden,
– Jeden Tag jeden Betreuer an die Gesundheitsvorschriften zu erinnern,
– Sie begleiten die Betreuer, die Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieser Maßnahmen haben könnten.
Wenn eine Person auf dem Gelände verdächtige Anzeichen von Covid-19 aufweist, benachrichtigt der Betreuer sofort das RTQ, das die entsprechenden Maßnahmen ergreift.

Zu beachten
Jeden Tag wird das RTQ Covid-19 ein Briefing mit den Betreuern durchführen, um sie an die Barrieremaßnahmen und Distanzierungsregeln zu erinnern.

VORBEREITUNG DER SITZUNG – PRAXISAUSRÜSTUNG

→ Individuelle Ausgabe eines Anzugs (nur durch das Personal der Einrichtung).
– Jeder Praktizierende behält während des Praktikums denselben Anzug.
→ Anziehen der Kleidung
– Die Praktizierenden ziehen sich außerhalb der Räumlichkeiten um.
– Das Personal (mit Mundschutz) kann die Kunden aus einer Entfernung von mehr als einem Meter beim Umziehen beraten.
– Persönlicher Badeslip oder Badeanzug ist unter dem Anzug Pflicht.
– Persönliches Handtuch oder Poncho muss zwingend mitgebracht werden.
– Die Sachen werden in den persönlichen Taschen der Praktizierenden verstaut und in einer individuellen Plastikkiste gelagert.

Zu beachten:
Die Anzüge werden einzeln ausgegeben (nur vom Personal der Einrichtung), sie werden zwischen jedem Gebrauch mit einem viruziden Desinfektionsmittel gemäß der Norm EN 14 476 desinfiziert. 
Wann immer es möglich ist, sollte der eigene Anzug dem Leihanzug vorgezogen werden.

ABLAUF DER SITZUNG / PÄDAGOGISCHE HANDLUNG

→ Aufbruch zum Übungsort :
– Start zu Fuß mit einem Abstand von mehr als einem Meter zwischen jedem Praktikanten. → Technisches Briefing und Aufwärmen.
– Abstand von mehr als einem Meter zwischen den Praktikanten .
→ Praxis :
– Obligatorischer Abstand von 2 Metern zwischen den Praktizierenden.
– Möglichst schnelle Erklärungen, wobei die Phase im Wasser im Vordergrund steht.
– Einhaltung des Sicherheitsabstandes zwischen Lehrer und Schüler bei der Erteilung von Anweisungen; kein physischer Kontakt zwischen Lehrer und Schüler, um bei der Korrektur einer Bewegung zu helfen (außer in Notfällen).
– Die zu Demonstrationszwecken verwendeten Geräte dürfen nicht zur Verfügung gestellt werden.
– Die Anzahl der Kursteilnehmer ist auf 8 pro Lehrer begrenzt, unabhängig vom Niveau der Praxis. Diese Anzahl ist eine Höchstzahl und kann gegebenenfalls reduziert werden.

UMGANG MIT NOTFALLSITUATIONEN

Die Pflicht der Aufnahmeeinrichtung und ihrer Betreuer besteht darin, eine vernünftige und an den Praktizierenden angepasste Praxis zu fördern. Die Sicherheit der Sporttreibenden und der Betreuer hat Vorrang. 
Was die Erste-Hilfe-Maßnahmen betrifft, so ist die WARNUNG die wichtigste Maßnahme. Es gilt das Prinzip der größtmöglichen Vorsicht, das Respektieren von physischen Barrieren und Schutzvorrichtungen sowie das Vermeiden von direktem Kontakt.
Im Wasser sind Rettungsmethoden durch Übertragung einer schwimmenden Unterlage zu bevorzugen, um die Entfernungen einzuhalten.

ENDE DER SESSION

→ Rückkehr zur Surfschule
– Zurück zu Fuß zu dem für seine Aktivität vorgesehenen Sammelplatz mit einem Abstand von mehr als einem Meter zwischen den einzelnen Kursteilnehmern.
– Die Praktizierenden ziehen sich außerhalb der Räumlichkeiten um.

NACH DER AKTIVITÄT – DESINFEKTION

DIE VERWENDETEN DESINFEKTIONSMITTEL

→ Für die Hände Hydroalkoholisches Gel ist in Form von Pumpbehältern vor vielen Stellen im Gebäude aufgestellt.
→ Für die Räumlichkeiten *.
Im Alltag: Zur Reinigung von Oberflächen verwenden wir Produkte, die ein Tensid (Lipidlöser) enthalten, das in Seifen, Fettlösern, Reinigungsmitteln und Fleckenentfernern enthalten ist. Neben seiner Aktivität, Oberflächen zu entfetten, wird das Tensid auch die Lipide der Hülle des SARS-CoV-2-Virus abbauen und es so inaktivieren.
→ Für das Wassersportmaterial (Anzüge, und anderes Wassersportmaterial) verwenden wir ein viruzides Desinfektionsmittel, das der Norm EN 14476 entspricht. Dieses Produkt schont unser Wassersportmaterial (Anzüge, Westen), ohne es zu beeinträchtigen.

TRANSPORT

– Sammeltransporte sind zu vermeiden, ggf. einzuschränken.
– Desinfektion des Fahrzeuginnenraums bei jedem Umlauf.
– Reduzierung der Anzahl der Passagiere, um die Entfernungen einzuhalten (z. B.: maximal 6 Personen in einem 9-Sitzer-Kleinbus, maximal 2 pro Sitzbank einschließlich Fahrer).
– Tragen von Mundschutz und Brille in den Fahrzeugen.
– Systematische Reinigung der Hände vor dem Einsteigen.

*DIE GOUTER AM ENDE DES TRIMESTERS ODER AM ENDE DES PRAKTIKUMS WERDEN BIS AUF WEITERES AUSGESETZT.

Die zusätzliche Arbeitszeit für die tägliche Desinfektion des Clubs wird es kaum ermöglichen, Zeit für das gesellige Beisammensein am Wochenende zu reservieren. Es ist unmöglich, die Einhaltung der Abstände bei den Mahlzeiten durchzusetzen und wenn man nicht isst, kann man keine Masken aufsetzen, Problem der Nähe etc.

Personal, das in den Räumlichkeiten der BSE La Torche im Präsenzunterricht arbeitet.
Präsenzzeit arbeiten, können dies unter folgenden Bedingungen tun:
– Sie dürfen keine Gegenanzeigen von ihrem Arzt haben.
– Sie dürfen keine Symptome von COVID-19 aufweisen oder mit Personen in Kontakt gekommen sein, die diese Symptome aufweisen.

ALLGEMEINE EMPFEHLUNGEN

SPEZIFISCHE EMPFEHLUNGEN

– Beachten Sie die oben genannten Barrieregesten und halten Sie einen Abstand von einem Meter zu Ihrem Gesprächspartner ein.
*Verwenden Sie Masken, Desinfektionstücher und alkoholisches Wassergel.
– Waschen Sie sich die Hände bei jedem Betreten der Räumlichkeiten und nach der Bearbeitung von Post und dem Empfang von Dokumenten…
– Waschen Sie Ihre Hände regelmäßig mindestens 30 Sekunden lang (oder verwenden Sie eine alkoholische Lösung als zweite Möglichkeit).
– Begrüßen Sie Lieferanten und die Öffentlichkeit außerhalb des Gebäudes, wenn dies möglich ist, und tragen Sie eine Maske, wenn die soziale Distanzierung unterbrochen ist.
– Desinfizieren Sie täglich Ihre Arbeitsmittel (Tastaturen, Telefon, Stifte, Arbeitsflächen).
– In seinem Büro bleiben (geschlossene Tür), so viel wie möglich per Telefon und E-Mail kommunizieren.

Diese Bestimmungen können sich je nach organisatorischen Erfordernissen im Hinblick auf die Entwicklung der Epidemie ändern.

Ronan Chatain